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LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - L 10 P 8/09 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - L 10 P 8/09 (https://dejure.org/2009,17670)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Pflegeversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Pflegeversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung einer Zurückstufung in eine weniger Leistungen gewährenden Pflegestufe; Berücksichtigung des Beobachtungsbedarfs eines motorisch sich in der Lage zur eigenständigen Durchführung der Pflege befindlichen Betreuten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Duisburg, 16.12.2008 - S 15 P 442/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - L 10 P 8/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 06.08.1998 - B 3 P 17/97 R
Pflegeversicherung - berücksichtigungsfähiger Pflegebedarf - Ausübung einer …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - L 10 P 8/09
Ein Beaufsichtigungsbedarf ist im Rahmen der Grundpflege zu berücksichtigen, wenn die Aufsichtsperson nicht nur verfügbar und einsatzbereit, sondern durch die notwendigen Aufsichtsmaßnahmen - wie bei der Übernahme von Verrichtungen - auch zeitlich und örtlich in der Weise gebunden ist, dass sie vorübergehend an der Erledigung anderer Dinge gehindert ist, denen sie sich widmen würde bzw. könnte (zB Arbeiten aller Art im Haushalt oder Freizeitgestaltung), wenn die Notwendigkeit der Hilfeleistung nicht bestünde (vgl. BSG, Urteile vom 24.06.1998, B 3 P 4/97 R und 06.08.1998, B 3 P 17/97 R sowie Beschluss vom 08.05.2001, B 3 P 4/01 B). - BSG, 24.06.1998 - B 3 P 4/97 R
Pflegeversicherung - Begleitung - Behinderter - Behindertenwerkstatt - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - L 10 P 8/09
Ein Beaufsichtigungsbedarf ist im Rahmen der Grundpflege zu berücksichtigen, wenn die Aufsichtsperson nicht nur verfügbar und einsatzbereit, sondern durch die notwendigen Aufsichtsmaßnahmen - wie bei der Übernahme von Verrichtungen - auch zeitlich und örtlich in der Weise gebunden ist, dass sie vorübergehend an der Erledigung anderer Dinge gehindert ist, denen sie sich widmen würde bzw. könnte (zB Arbeiten aller Art im Haushalt oder Freizeitgestaltung), wenn die Notwendigkeit der Hilfeleistung nicht bestünde (vgl. BSG, Urteile vom 24.06.1998, B 3 P 4/97 R und 06.08.1998, B 3 P 17/97 R sowie Beschluss vom 08.05.2001, B 3 P 4/01 B). - BSG, 08.05.2001 - B 3 P 4/01 B
Beaufsichtigungsbedarf und berücksichtungsfähige Hilfe bei der Nahrungsaufnahme …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - L 10 P 8/09
Ein Beaufsichtigungsbedarf ist im Rahmen der Grundpflege zu berücksichtigen, wenn die Aufsichtsperson nicht nur verfügbar und einsatzbereit, sondern durch die notwendigen Aufsichtsmaßnahmen - wie bei der Übernahme von Verrichtungen - auch zeitlich und örtlich in der Weise gebunden ist, dass sie vorübergehend an der Erledigung anderer Dinge gehindert ist, denen sie sich widmen würde bzw. könnte (zB Arbeiten aller Art im Haushalt oder Freizeitgestaltung), wenn die Notwendigkeit der Hilfeleistung nicht bestünde (vgl. BSG, Urteile vom 24.06.1998, B 3 P 4/97 R und 06.08.1998, B 3 P 17/97 R sowie Beschluss vom 08.05.2001, B 3 P 4/01 B). - BVerwG, 11.08.2004 - 3 B 12.04
Anwendbarkeit des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaG) bei …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - L 10 P 8/09
Es muss aber stets Anhaltspunkte dafür geben, dass die Behörde die Rechtslage geprüft und eine Verwaltungsentscheidung getroffen hat und auch treffen wollte (vgl. BSG, Urteil vom 07.07.2005, B 3 B 12/04 R, juris Rn 18 mwN).